IuK-Ordnung
Das KIT und seine Organisationseinheiten betreiben ein kooperatives System zur Informationsversorgung und -verarbeitung. Teil dieses Systems ist die Infrastruktur für digitale Informationsverarbeitung und Kommunikation (IuK-Infrastruktur). Die IuK-Ordnung des KIT regelt die Bedingungen, unter denen im KIT das IuK-Leistungsangebot bereitgestellt wird und genutzt werden kann.
Die IuK-Ordnung
- orientiert sich an den gesetzlich festgelegten Aufgaben des KIT sowie an seinem Mandat zur Wahrung der akademischen Freiheit,
- stellt Grundregeln für einen ordnungsgemäßen Betrieb der IuK-Infrastruktur auf,
- weist hin auf die zu wahrenden Rechte Dritter (z.B. Softwarelizenzen, Auflagen der Netzbetreiber, Datenschutzaspekte),
- verpflichtet den Benutzer zu korrektem Verhalten und zum ökonomischen Gebrauch der angebotenen Ressourcen,
- klärt auf über eventuelle Maßnahmen des Betreibers bei Verstößen gegen die Ordnung und zugehörige Regelungen.
Die IuK-Ordnung in englischer Sprache (I&C Regulations).
Für die Beschäftigten des KIT gilt ergänzend die Dienstvereinbarung über die digitale Informationsverarbetung und Kommunikation (IuK) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - IuK-Dienstvereinbarung.