IuK-Ordnung

Das KIT und seine Organisationseinheiten betreiben ein kooperatives System zur Informationsversorgung und -verarbeitung. Teil dieses Systems ist die Infrastruktur für digitale Informationsverarbeitung und Kommunikation (IuK-Infrastruktur). Die IuK-Ordnung des KIT regelt die Bedingungen, unter denen im KIT das IuK-Leistungsangebot bereitgestellt wird und genutzt werden kann.

Die IuK-Ordnung

  • orientiert sich an den gesetzlich festgelegten Aufgaben des KIT sowie an seinem Mandat zur Wahrung der akademischen Freiheit,
  • stellt Grundregeln für einen ordnungsgemäßen Betrieb der IuK-Infrastruktur auf,
  • weist hin auf die zu wahrenden Rechte Dritter (z.B. Softwarelizenzen, Auflagen der Netzbetreiber, Datenschutzaspekte),
  • verpflichtet den Benutzer zu korrektem Verhalten und zum ökonomischen Gebrauch der angebotenen Ressourcen,
  • klärt auf über eventuelle Maßnahmen des Betreibers bei Verstößen gegen die Ordnung und zugehörige Regelungen.

Die IuK-Ordnung in englischer Sprache (I&C Regulations).

Für die Beschäftigten des KIT gilt ergänzend die Dienstvereinbarung über die digitale Informationsverarbetung und Kommunikation (IuK) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - IuK-Dienstvereinbarung.